Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAM-Dental

 

§ 1 Allgemeines

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der CAM-Dental (nachfolgend Verkäufer genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Der Verkäufer tätigt Geschäfte ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend Käufer genannt). Ein Kaufinteressent, der nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sondern Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, hat dies dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
(3) Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Bestellung des Käufers ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dem Käufer innerhalb dieser Frist den bestellten Liefergegenstand zusenden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Auftragsbestätigung oder des bestellten Gegenstandes.
(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(4) Angaben aus Prospekten, Preislisten oder dem Angebot sind nicht rechtsverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden.
(5) Der Vertragsschluß steht verkäuferseits unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung. Leistungsstörungen sind dem Käufer in angemessener Zeit mitzuteilen.
(6) Anmeldungen zu Schulungen oder Seminaren finden nur dann Berücksichtigung, wenn diese schriftlich per E-Mail, Brief, Telefax oder direkt über die Homepage erfolgen. Eine Vereinbarung über die Durchführung der entsprechenden Veranstaltung kommt erst zustande, wenn die Firma CAM-Dental diese schriftlich bestätigt hat.

§ 3 Preise

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Hiernach gelten die Preise zum Zeitpunkt der Warenauslieferung. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten. Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers versichert. Die hierfür entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
(3) Es gelten die jeweils gültigen Stundensätze des Verkäufers zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sowie zuzüglich eventuell anfallender An- und Abfahrtskosten.
(4) Die Preise für die Schulungen/Seminare verstehen sich pro Teilnehmer inklusive etwaiger Schulungsunterlagen sowie zzgl. Umsatzsteuer sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von dem Verkäufer und seinen Vorlieferanten unverschuldeter Umstände (z.B. Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.) hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer innerhalb angemessener Frist benachrichtigt.
(4) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht zumutbar.
(5) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
(6) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
(7) Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, auch im Falle des frachtfreien Versandes.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Käufer angezeigt hat.

§ 6 Gewährleistung

(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für mechanische Teile der Produkte ein Jahr, für elektronische Teile sechs Monate und beginnt mit dem Lieferdatum.
(2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn ein Schaden darauf zurückzuführen ist, dass die Ware von dritter Seite bearbeitet oder repariert wurde, die Ware einem anderen als dem vorgesehenen Verwendungszweck zugeführt, die Bedienungsanleitung nicht beachtet wurde oder die allgemein anerkannten Regeln der Technik mißachtet wurden.
(3) Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Auf Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand versichert an den Verkäufer zurückzusenden.
(4) Schlägt die Nachbesserung – nach angemessener Frist – mindestens zweimal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung erlangen.
(5) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(6) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
(7) Der Käufer trägt das Risiko, dass die von ihm bestellten Waren für den von ihm beabsichtigten Zweck geeignet und zugelassen sind. Empfehlungen des Verkäufers hierzu sind unverbindlich.
(8) Ein Mangel an einem Teil der Ware führt nicht zu einem Mangel an der gesamten Ware bzw. Lieferung und berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
(9) Eine Gewährleistung des Verkäufers für Gebrauchtteile und -geräte sowie für Verschleißteile ist ausgeschlossen.
(10) Für Fremderzeugnisse, die der Verkäufer im Auftrag des Käufers beschafft und geliefert hat, tritt der Verkäufer seine gegenüber dem Fremdhersteller bestehenden Gewährleistungsansprüche hiermit an den Käufer ab. Der Käufer erklärt hiermit die Annahme der Abtretung.
(11) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Als Bezahlung gilt erst der Geldeingang oder dessen Gutschrift beim Verkäufer.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Kaufsache ist der Verkäufer zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

§ 8 Zahlung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck unwiderruflich gutgeschrieben ist.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlicher Höhe, derzeit von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen oder der Käufer seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

§ 9 Schulungen – Rücktritt durch CAM-Dental

Die Firma CAM-Dental kann in folgenden Fällen vor Schulungsbeginn von der Vereinbarung zurücktreten:
5 Tage vor Schulungsbeginn: Wenn die geringe Zahl von Teilnehmern eine wirtschaftliche Durchführung der Schulung nicht zulässt.
Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn ein oder mehrere Referenten z.B. durch Krankheit verhindert sind.
Stornierungen bedürfen stets der Schriftform. Sollte die Schulung aus diesen Gründen abgesagt werden, so werden dem interessierten Teilnehmer die Schulungsgebühren nicht in Rechnung gestellt bzw. bei bereits geleisteter Zahlung unverzüglich erstattet. Bei Stornierung einer Schulung aus den o.a. Gründen, aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von der CAM-Dental zu vertretender Umstände und Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Schulung. In solchen Fällen ist die CAM-Dental nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet. Generell gilt, dass die Firma CAM-Dental bei Ausfall einer Schulung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet.

§ 10 Schulungen – Rücktritt durch Teilnehmer

Sofern der Schulungsteilnehmer von einer bereits bestätigten Schulung zurücktreten möchte, so hat dies schriftlich zu erfolgen. Ein gebührenfreier Rücktritt ist bis 10 Werktage vor der Veranstaltung möglich. Bei einer späteren Abmeldung sind 50 % der Schulungsgebühren zur Zahlung fällig.

§ 11 Schulungen – Haftung

Es wird nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer gehaftet. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, die durch den Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

§ 12 Schulungen – Urheberrechte, Datenschutz

Lehrgangsunterlagen dürfen ohne Genehmigung der Firma CAM-Dental nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Das Kopieren jeglicher Software sowie die Mitnahme von Kopien ist untersagt. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Lehrgangs zugänglich gemacht werden vertraulich zu behandeln.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des Internationalen Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die nach ihrem wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.
(4) Nebenabreden oder Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.